Berlin – Mit einem sogenannten Qualifizierungsgeld sollen seit diesem Monat Betriebe und Beschäftigte stärker im Hinblick auf Weiterbildung unterstützt werden. Der Grund: Die deutsche Wirtschaft erlebe einen Strukturwandel, heißt es vom Bundesarbeitsministerium (BMAS). Treiber seien unter anderem die Digitalisierung und die angestrebte Klimaneutralität. Mit der Förderung soll es Beschäftigten ermöglicht werden, sich weiterzubilden und damit ihre Stelle behalten zu können. Sie ist Teil einer Anpassung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes, die am 1. April in Kraft trat.
Warum gibt es die Förderung?
Durch den beschleunigten Strukturwandel ändern sich in einigen Branchen die Aufgabengebiete – manche fallen weg, an anderen Stellen entstehen neue. „Beispielsweise, wenn ein Unternehmen von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt“, erklärt Irmgard Pirkl von der Bundesarbeitsagentur. „Dann brauchen die Angestellten Weiterbildungen, sonst können sie nicht weiter bei dem Unternehmen arbeiten.“ Das Qualifizierungsgeld soll diesen Schritt vereinfachen.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld greift als Lohnersatz. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für die Zeit, in der sie an der Weiterbildung teilnehmen, Geld von der Arbeitsagentur anstelle ihres Gehalts bekommen. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Zahlung, während der Weiterbildungen bekommen sie keine Lohnzahlung von ihrem Arbeitgeber. „Das Unternehmen zahlt die Fortbildung und investiert damit in die Arbeitskräfte“, sagt Pirkl. Demnach müssen die Beschäftigten der Weiterbildung aber zunächst zustimmen.
Wie viel Geld wird ausgezahlt?
Das Qualifizierungsgeld wird in der Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Für Angestellte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Demnach handelt es sich um dieselbe Berechnung wie beim Kurzarbeitergeld. „Arbeitgeber können den Betrag natürlich aufstocken, wenn sie mögen“, so Pirkl.
Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?
Arbeitgeber können die Förderung online beantragen – vorausgesetzt ein Großteil ihrer Belegschaft ist betroffen, wie die Arbeitsagentur erklärt. Konkret müssen es demnach bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent sein, bei weniger Beschäftigten 10 Prozent. Der Bedarf für eine Qualifizierung müsse zudem in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Sind weniger als zehn Beschäftigte angestellt, reicht den Angaben zufolge eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Welche Weiterbildungen sind möglich?
Eine Grundvoraussetzung soll sein, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Laut Arbeitsagentur kann sie berufsbegleitend, in Vollzeit oder auch in Teilzeit absolviert werden. Der Bildungsträger, der die Weiterbildung anbiete, müsse zudem für die Förderung zertifiziert sein. Darüber hinaus bestehe der Anspruch, dass die Lerninhalte „über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen“.