Nicht alle Streifen gehören Adidas

von Redaktion

Adidas hat Nike wegen der Streifen verklagt. © Karmann

Herzogenaurach – Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren entschieden (Az. I-20 U 120/23). Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. „Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen“, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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