Terminal darf gebaut werden

von Redaktion

Binz – Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie am Freitag für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar. (Az. 7 VR 4.24 u.a.)

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