Wer wie profitieren würde

von Redaktion

Berlin – Wer würde profitieren, wenn die Pläne des Bundesfinanzministers umgesetzt würden? Hier ein paar Zahlen und Berechnungen des DIW-Ökonomen Stefan Bach.

■ Grundfreibetrag

Zunächst sind es vor allem Geringverdiener und Rentner, die weniger abgeben müssen. Denn rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11 784 Euro angehoben. Das ist die Grenze, ab der überhaupt erst Steuern erhoben werden. „Die Anpassung der Steuerfreiheit des Existenzminimums ist verfassungsrechtlich zwingend vorgeschrieben“, begründet ein Sprecher des Ministeriums den Schritt. Insgesamt zwei Milliarden Euro nimmt der Staat dadurch weniger ein. Im kommenden Jahr wird der Grundfreibetrag dann noch einmal um 300 Euro auf 12 084 Euro angehoben. Damit würden nicht nur Geringverdiener, sondern auch viele Rentner profitieren, die dann keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Konkret sparen Rentner und Geringverdiener, die durch die beiden Anpassungen aus der Steuerpflicht fallen würden, in diesem Jahr bis zu 29 Euro, im kommenden Jahr bis zu 69 Euro ein.

■ Kalte Progression

Lindners Steuerpläne gehen aber noch weiter. „Der Minister will die Bürgerinnen und Bürger vor heimlichen Steuererhöhungen aufgrund der Inflation schützen“, sagt sein Sprecher. Das soll durch einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression geschehen. Darunter verstehen Fachleute den Effekt, dass bei steigenden Löhnen auch mehr Steuern bezahlt werden müssen, die Inflation die Gehaltserhöhung aber auffrisst. Damit sinkt die Kaufkraft unter dem Strich. Höhere Einkommen werden stärker entlastet.

Aber was passiert dabei eigentlich? Der Steuertarifverlauf wird verschoben. Am oberen Ende soll der Betrag erhöht werden, ab dem der Spitzensteuersatz bezahlt werden muss. Lindners Plänen zufolge steigt der im kommenden Jahr von derzeit 66 761 Euro bei Singles auf 68 429 Euro und 2026 noch einmal auf dann 69 798 Euro.

■ Spitzenverdiener

Der Ökonom Stefan Bach hat ausgerechnet, was das für verschiedene Haushaltstypen im Jahr 2026 bedeutet. Danach profitieren Spitzenverdiener am meisten vom neuen Tarifverlauf. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von rund 440 000 Euro muss 1028 Euro weniger an das Finanzamt überweisen. Bei Singles aus dieser Einkommensgruppe halbiert sich die Ersparnis auf 514 Euro.

■ Geringverdiener

Deutlich geringer fällt die Entlastung in den unteren Einkommensgruppen aus. Eine Familie mit zwei Kindern, die mit einem Bruttoeinkommen von knapp 90 000 Euro zu den Normalverdienern gehört, muss 400 Euro weniger abführen, ein Single aus dieser Gruppe 207 Euro weniger. Bei Familien mit einem geringen Bruttoeinkommen von gut 51 000 Euro beträgt die Entlastung 284 Euro, beim Single 152 Euro.

■ Wie es weitergeht

Entschieden ist über die Änderungen noch nicht. „Momentan handelt es sich um die aktuelle Prognose für die Einleitung der Gesetzgebung“, erläutert der Sprecher. Erst im Herbst würden die endgültigen Zahlen vorliegen.
WOLFGANG MULKE

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