München – Besteht der Verdacht, dass die pauschal ermittelten Werte für die neue Grundsteuer deutlich zu hoch sind, muss die Feststellung ausgesetzt werden, um den Eigentümern die Chance zu geben, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München h
Dieser Artikel (ID: 2074695) ist am 14.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).