München – Besteht der Verdacht, dass die pauschal ermittelten Werte für die neue Grundsteuer deutlich zu hoch sind, muss die Feststellung ausgesetzt werden, um den Eigentümern die Chance zu geben, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München hervor. Allerdings müssen die Betroffenen Abweichungen von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen, damit es am Ende auch zu einer Korrektur der Steuer kommt.
Konkret ging es vor dem höchsten Steuergericht um Fälle, in denen die der Steuer zugrunde liegenden Werte der Immobilien nach dem Bundesmodell ermittelt worden waren, das in etwa der Hälfte der Länder angewandt wird. Dabei werden die Werte relativ pauschal ermittelt.