Berlin – Das Bundesjustizministerium will wegen der Inflation die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren erhöhen. Es legte dazu am Dienstag in Berlin einen Referentenentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts vor. Demnach sollen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten je nach Gebührenart um sechs beziehungsweise neun Prozent steigen. Gebühren für Gerichtsvollzieher sollen sich um neun Prozent erhöhen. Wegen der Teuerung müsse die Honorierung angepasst werden.