Bonn – Das Cum-ex-Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, Christian Olearius, am Bonner Landgericht wird eingestellt. Grund dafür ist die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten das vorzeitige Ende des im September 2023 begonnenen Verfahrens beantragt. Mit der Einstellung bleibt die Schuldfrage unbeantwortet. Olearius beteuerte erneut seine Unschuld: „Ich habe immer gesagt, dass ich mir nicht nur keiner Schuld bewusst war und bin, sondern mich auch objektiv keine Schuld trifft.“ Die Vorwürfe seien hinfällig.
Mit Hilfe sogenannter Cum-ex-Geschäfte bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren – Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin und hergeschoben. Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-ex als Straftat. Olearius werden 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein soll. Eine Revision gegen das Einstellungsurteil vom Montag ist möglich, dies gilt aber als unwahrscheinlich.
Olearius war früher Chef der Warburg-Bank und später ihr Aufsichtsratsvorsitzender, inzwischen ist er nur noch Gesellschafter. Ihm bleibt vorerst erspart, an den Staat 43 Millionen Euro als damalige Taterträge zahlen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und dadurch vom Strafverfahren abzukoppeln.
Das lehnte das Gericht aber ab und wies darauf hin, dass die Ankläger hierzu bislang nicht fertig ermittelt hätten. Dafür könnte die Staatsanwaltschaft später ein separates Einziehungsverfahren anstrengen. Hierbei ginge es ums Geld und nicht um die Schuldfrage. Olearius hat 2020 gemeinsam mit dem Co-Gesellschafter Max Warburg wegen Cum-ex bereits 230 Millionen Euro gezahlt.