BGH: „Klimaneutral“ allein reicht nicht

Das Wort „klimaneutral“ ist für viele Menschen ein Verkaufsargument. Aber ist damit eine Verringerung oder ein finanzieller Ausgleich von Emissionen gemeint? Das muss künftig in der Werbung klar werden.

Der Begriff „klimaneutral“ muss vom Hersteller erklärt werden. Die Frage ist, ob Emissionen vermieden oder ausgeglichen wurden. © Roland Weihra/dpa

Karlsruhe – Mit steigendem Umweltbewusstsein ihrer Kundinnen und Kunden setzen einige Unternehmen in der Werbung auf die vermeintliche Klimaneutralität i

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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