München – Kommunen haben künftig weniger Gegenmittel, wenn es um den Bau von Windrädern im Staatswald geht. Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten habe die sogenannte Kommunalklausel aufgehoben, teilte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des bayerischen Ministerrates. Bisher hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von Windrädern in Staatswäldern ging. Da Kommunen an das Ergebnis von Bürgerentscheiden gebunden sind, hatten Bürgerinitiativen eine starke Stellung, wie zuletzt in der Gegend um Altötting. Dort sind die Planungen für Bayerns größten Windpark zur Energieversorgung der örtlichen Chemieindustrie ins Wackeln geraten. Künftig seien Staatsforsten gleichgestellt mit Privatwäldern, teilte Aiwanger mit. So sind die Investoren einmal geplanter und genehmigter Windräder geschützt. Ergänzend soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Investoren zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Erträgen der Anlagen verpflichtet.