Brüssel – Die EU-Kommission hat von den Online-Händlern Temu und Shein Auskunft über Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern, speziell von Minderjährigen verlangt. Es geht vor allem um illegale Produkte sowie um „Dark Patterns“, also Designs, die Nutzer manipulieren sollen. Temu und Shein unterliegen
Dieser Artikel (ID: 2084685) ist am 29.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).