Frankfurt – Da er Kopfhörer als Gratisbeilage anpries und versandte, muss ein Onlinehändler einem Kunden neun versehentlich viel zu billig ausgezeichnete Smartphones zu dem niedrigen Preis verkaufen. Der Versand der Kopfhörer gilt als Abschluss des Kaufvertrags, wie das Oberlandesgericht Frankfurt a
Dieser Artikel (ID: 2088518) ist am 05.07.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).