Neue Wirtschaftsgerichte bald möglich

von Redaktion

Berlin – Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Ländern die Einrichtung sogenannter CommercialCourts ermöglicht. Vor diesen neuen Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, auch in englischer Sprache zu verhandeln. An CommercialCourts sollen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500 000 Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die Anrufung eines solchen Gerichts verständigt haben. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Union stimmten für den Entwurf. Die Abgeordneten der AfD votierten dagegen. Die Gruppe Die Linke enthielt sich. Der Unionsabgeordnete Axel Müller (CDU) sagte, es sei kein großer Wurf. Beispielsweise habe es die Ampel-Koalition versäumt, die Chance für eine Reform des AGB-Rechts (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu nutzen.

Bei Verhandlungen über Geschäftsgeheimnisse soll zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen und Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion verpflichten werden können. Laut Gesetzentwurf wird damit „ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren angeboten“. Dies soll den Gerichtsstandort Deutschland national stärken und ihn „international an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen“ lassen. „Im Bereich der Wirtschaftsstreitsachen stellen wir seit vielen Jahren einen Trend fest: Unternehmen tragen ihre Streitigkeiten vermehrt nicht vor deutschen staatlichen Gerichten aus“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Vielmehr vereinbaren Unternehmen oftmals eine Schiedsgerichtslösung, diese Gremien sitzen oft nicht in Deutschland. „Diesen Trend kehren wir mit dem heute beschlossenen Gesetz um.“

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