Brüssel – Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung gegen die während der Corona-Pandemie gewährten Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa ein. Damit soll geklärt werden, ob die Hilfen im Einklang mit europäischen Staatshilferegeln waren. Hintergrund der Untersuchung ist ein Urteil des Gerichts der EU von vor gut einem Jahr. Die Richter in Luxemburg hatten entscheiden, dass die EU-Kommission die Hilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Der EU-Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, das EU-Gericht hatte die Genehmigung der Kommission daher für nichtig erklärt.
Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde. Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten standen zehntausende Jobs auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Fluggesellschaft. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der gerettete Konzern hatte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurückgezahlt und teils mit eigenen Schulden ersetzt. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr dazu erklärt. Der deutsche Staat hat unter dem Strich sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro erzielt.