Telekom verliert im Streit um Leerrohre

von Redaktion

Köln – Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom sei abgelehnt worden (Aktenzeichen 1 L 681/24). Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen. Mit seinem Vorhaben stieß das Düsseldorfer Unternehmen auf Granit, daher schaltete es die Bundesnetzagentur ein. Die gab der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März Recht, woraufhin die Telekom vor Gericht zog – und den Kürzeren zog. Die Telekom muss den Zugang nun ermöglichen.

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