In den meisten Branchen fehlen Arbeitskräfte. Die Bundesregierung lockt nun Frauen und Rentner in den Arbeitsmarkt. © IMAGO/Ivana Kojic
München – Die Bundesregierung will mit ihrem neuen Haushalt auch das Wirtschaftswachstum fördern. Ein wichtiger Punkt: Es soll mehr gearbeitet werden, bestenfalls freiwillig. Im Fokus stehen dabei zwei große Bevölkerungsgruppen mit ungenutzten Potenzialen: Frauen und Rentner. Der Grundgedanke: Viele wollen mehr oder weiterarbeiten, aber die bisherigen Steuer- und Abgabenregeln machen das unattraktiv. Während die Doppelerwebstätigkeit bei Paaren durch die Abschaffung der Steuerklassen III und V gefördert werden soll, plant die Ampel-Regierung üppige Erleichterungen für Senioren, die trotz Rentenanspruch weiter arbeiten. Damit sie in Kraft treten, müssen aber noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Wir haben die Haushaltspläne zusammengefasst.
■ Befristung wird legalisiert
Viele Arbeitsverträge enden automatisch mit dem Erreichen des Regelrentenalters. Deshalb soll es für diese Gruppe eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot geben. Diese Regel besagt normalerweise, dass Arbeitnehmer nicht sachgrundlos befristet angestellt werden dürfen, wenn sie zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Das soll verhindern, dass Arbeitnehmer von einer Befristung in die nächste geschoben werden. Mit der Ausnahme dürften Senioren bei ihrem alten Arbeitgeber für bis zu acht Jahre – aufgeteilt auf bis zu zwölf Vertragsbefristungen – sachgrundlos befristet angestellt werden. Für Beamte soll eine ähnliche Regelung gefunden werden. Diese Regelung soll vermutlich vor allem Arbeitgebern Sicherheit geben.
■ Mehr netto vom Brutto
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, soll mit einem höheren Nettoeinkommen belohnt werden. Dafür will die Regierung den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung streichen und dem Arbeitnehmer auszahlen. Das sind derzeit 1,3 Prozent vom Bruttogehalt. Zudem können die Arbeitgeberbeiträge zur Rente – stolze 9,3 Prozent vom Brutto – direkt ausgezahlt werden. Ansonsten erhöhen sie als freiwillige Beiträge die späteren Rentenansprüche. Das bedeutet: Arbeitende Senioren könnten bis zu 10,6 Prozentpunkte weniger Abzüge vom Bruttolohn haben. Die Arbeitnehmerbeiträge erhöhen unverändert weiter die persönlichen Rentenansprüche.
■ Einmalzahlung
Wer länger arbeitet, erhöht nicht nur durch die zusätzlichen Beiträge, sondern auch durch den Aufschub seine späteren monatlichen Rentenansprüche. Jeder Monat, in dem die Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhöht die späteren Rentenzahlungen um 0,5 Prozent, also sechs Prozent mehr Rente mit jedem Jahr Aufschub, heißt es von der Rentenversicherung. Die Bundesregierung plant nun die Möglichkeit, dieses Geld als einmalige Rentenaufschubprämie auszahlbar zu machen. Darin sollen nicht nur die zusätzlichen Rentenbeiträge, sondern auch die dazugehörigen Krankenkassenbeiträge der Rentenversicherung enthalten sein. Das Ganze soll abgabenfrei sein. Ob ob die Prämie zu Beginn des Regelrentenalters oder erst beim eigentlichen Renteneintritt ausgezahlt ist bis dato noch nicht klar, wie das Bundesarbeitsministerium unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte.