Absatz von Wärmepumpen bricht ein

von Redaktion

90000 Wärmepumpen wurden im ersten Halbjahr in Deutschland installiert, ein Rückgang um 54 Prozent. © IMAGO

Berlin – Der Absatz von Wärmepumpen in Deutschland ist eingebrochen. Die Ziele der Bundesregierung bei der Wärmewende, also dem allmählichen Abschied von Gas- und Ölheizungen, werden in diesem Jahr voraussichtlich deutlich verfehlt – obwohl seit Anfang des Jahres das neue Heizungsgesetz in Kraft ist. Mit dem zunehmend schleppenden Modernisierungstempo laufe die Politik Gefahr, die Klimaziele im Gebäudesektor zu verfehlen, teilte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) mit.

Nach BDH-Zahlen setzte die Branche 43 Prozent weniger Wärmeerzeuger ab als im Vorjahreszeitraum, der allerdings von einer starken Nachfrage geprägt war. Beim Absatz von Wärmepumpen gab es 2023 ein Rekordjahr mit 356000 verkauften Geräten. Viele Leute bestellten eine Wärmepumpe, auch weil wegen des Ukraine-Krieges die Gaspreise stark stiegen. Im Jahresverlauf gab es dann eine hohe Nachfrage vor allem nach neuen Gasheizungen, als Grund galten Vorzieheffekte wegen der Unsicherheit über das neue Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als „Heizungsgesetz“.

In diesem Jahr halten sich die Kunden offensichtlich zurück. Der Absatz von Gasheizungen ging um 42 Prozent auf 223000 zurück. Noch drastischer fällt der Einbruch im ersten Halbjahr bei Wärmepumpen aus. Verkauft wurden 90000 Geräte – ein Minus von 54 Prozent. Der Verband rechnet bis zum Jahresende mit einem Absatz von maximal 200000 Wärmepumpen – die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500000 Wärmepumpen installiert werden.

Bei den Bürgern herrsche Unklarheit darüber, was die kommunale Wärmeplanung mit sich bringe, deshalb schöben die Menschen die Modernisierung ihrer Heizung auf, so BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dreh- und Angelpunkt für bestehende Gebäude ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sich Haushalte bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen.

Der BDH erhofft sich positive Impulse, etwa durch die Ausweitung der staatlichen Förderung. Laut staatlicher Förderbank KfW sollen ab Ende August 2024 auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern Anträge auf eine staatliche Förderung beim Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen stellen können. Das gilt dann auch für Eigentümer von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist eine Förderung von maximal 70 Prozent möglich, neben einer Grundförderung gibt es einen Speed-Bonus und einen Einkommensbonus. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Der Bundesverband Wärmepumpe verwies darauf, dass bei der KfW-Heizungsförderung die Antragszahlen seit Mai gestiegen seien. Dass ab August auch die Wohnungswirtschaft in die Förderung einsteigen und ab September die Auszahlungen starten sollen, lasse eine steigende Nachfrage auch bei Wärmepumpen erwarten.

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