Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab

von Redaktion

Erwin und Anita Müller am vergangenen Freitag bei den Salzburger Festspielen. © Franzi Weis, API

Ulm – Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei – anders als von der Klägerseite behauptet – weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

„Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz“, sagte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, nach der Urteilsverkündung. „Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen.“ Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. „Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen.“ Der Klagewert liegt bei dem gesetzlichen Maximum von 30 Millionen Euro.

Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die damals bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.

Medienberichten zufolge handelt es sich bei den Adoptierten um ein Ehepaar und den Bruder des Ehemanns. Müller soll die drei auf der Jagd kennengelernt haben. Die Adoption soll nach dem Bruch Müllers mit seinem leiblichen Sohn erfolgt sein.

Die „Bild“-Zeitung bezifferte den möglichen Pflichtteil auf 500 Millionen Euro. Müllers Ehefrau Anita sagte der Zeitung im vergangenen Jahr, bei einem Erfolg der Klage hätte dies massive Folgen für die Drogeriekette, dann „wäre die Firma platt – und 40 000 Mitarbeiter arbeitslos“. Müller habe „wegen groben Undanks“ die Adoption rückgängig machen wollen, dies müsse aber von beiden Seiten beschlossen werden und sei von den Adoptierten abgelehnt worden.
DPA/AFP

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