München – Die bayerische Finanzverwaltung macht bei der nachträglichen Eintreibung von Steuerrückforderungen aus fragwürdigen Cum/Cum-Aktiendeals nur langsame Fortschritte. Das Münchner Finanzministerium beziffert das verbleibende Steuerausfallrisiko in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen auf 181 Millionen Euro.
Von der ursprünglich fälligen Summe von knapp 222 Millionen Euro sind demnach bislang nur knapp 34 Millionen entweder beglichen oder rechtlich nicht mehr beizubringen. Die Grünen kritisierten gestern in München das langsame Tempo.
Denn Cum/Cum-Geschäfte nach dem ehedem üblichen Muster sind bereits seit 2016 verboten. Dabei nutzten die beteiligten Banken und Investoren eine Besonderheit des Steuerrechts: Inländische Unternehmen können sich Kapitalertragsteuer auf Dividenden zurückzahlen lassen, für ausländische Investoren ist dies sehr viel schwieriger.
Daher übernahmen etliche deutsche Banken kurz vor Dividenden-Stichtagen von Ausländern gehaltene Aktien für wenige Tage, ließen sich die abgezogenen Steuern rückerstatten und gaben die Aktien dann wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurück.