Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Betriebe, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. September eine Schlussabrechnung vorlegen. Tun sie das nicht, müssen sie den erhaltenen Betrag vollständig zurückzahlen.
Wegen Corona geschlossen. Damit Betriebe nicht reihenweise pleitegehen, gab es staatliche Hilfen. Jetzt wird abgerechnet. © Marcus Schlaf
München – Die staatlichen Wirtschaftshilfen haben während der Corona-Zeit viele Betriebe vor der Pleite bewahrt. Wegen der Pandemie angeordnete Schließungen von Ge