Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Betriebe, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. September eine Schlussabrechnung vorlegen. Tun sie das nicht, müssen sie den erhaltenen Betrag vollständig zurückzahlen.

Wegen Corona geschlossen. Damit Betriebe nicht reihenweise pleitegehen, gab es staatliche Hilfen. Jetzt wird abgerechnet. © Marcus Schlaf

München – Die staatlichen Wirtschaftshilfen haben während der Corona-Zeit viele Betriebe vor der Pleite bewahrt. Wegen der Pandemie angeordnete Schließungen von Ge

Mittwoch, 1. Oktober 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.