Straßburg – Der Hamburger Bankier Christian Olearius hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Die Richter sahen keine Menschenrechtsverletzung im Zuge der Cum-Ex-Prozesse und wiesen die Beschwerde des früheren Chefs der Hamburger Privatbank M.M.Warburg ab. Hintergrund sind Urteile des Bonner Landgerichts und des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020 und 2021. Damals wurden zwei Ex-Börsenhändler verurteilt. Olearius war in diesem Prozess nicht angeklagt, kritisierte aber, dass er in dem Prozess vorverurteilt und in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Der Prozess gegen ihn selbst wurde später wegen seines Gesundheitszustandes eingestellt. Die Richter in Straßburg folgten seiner Argumentation nicht und schlossen eine Menschenrechtsverletzung aus.
DPA