Gericht stärkt Hotels gegenüber Booking.com

von Redaktion

Luxemburg – Im Streit um sogenannte Bestpreisklauseln bei der Buchung von Hotelzimmern hat das Portal Booking. com eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Bestpreisklauseln seien nicht von vornherein vom Kartellverbot ausgenommen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stärkte damit vielen Hotels den Rücken. Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia können Nutzer eine Vielzahl an Hotels vergleichen und direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung kassiert der Betreiber vom Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis wird das einkalkuliert. Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Über die Bestpreisklauseln verbot Booking. com den Hotels jedoch, Zimmer über eigene Vertriebskanäle billiger anzubieten.

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