Stuttgart – Verbraucherschützer gehen juristisch gegen den Onlinehändler Amazon wegen aus ihrer Sicht rechtswidriger Preiswerbung vor. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, mahnte sie das Unternehmen wegen Rabattangeboten ab. Die dabei beworbenen Rabatte bezogen sich demnach nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf den niedrigsten Gesamtpreis der zurückliegenden 30 Tage.
Stattdessen verglich Amazon seine Preisreduzierungen mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Damit habe Amazon aber „über den Wert des Angebots“ getäuscht.
Der Europäische Gerichtshof hatte unlängst Aldi für ein ähnliches Verfahren gerügt.