Mietpreisbremse verlängert

von Redaktion

In Ballungsräumen ist der Mietmarkt extrem angespannt. Ob die Mietpreisbremse dagegen hilft, ist umstritten. © IMAGO

München/Berlin – Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) gab den entsprechenden Referentenentwurf nach langem Widerstand in die Ressortabstimmung. Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvergaben von Wohnungen der Preis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die Regelung würde ohne Verlängerung Ende 2025 auslaufen.

Der Mietwohnungsmarkt ist „in großen Teilen der Bundesrepublik Deutschland weiterhin angespannt“, heißt es in dem Referentenentwurf. Es bestehe weiterhin ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Mietern einerseits und Vermietern andererseits. Die erhöhten Bau- und Finanzierungskosten erschwerten es außerdem derzeit, die Anzahl der neu gebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, heißt es weiter in dem Entwurf. Dies könnte „in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und der gestiegenen Inflation insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen, und zunehmend auch Durchschnittsverdiener, vor allem Familien mit Kindern aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen“.

Ein Gebiet, in dem die Mietpreisbremse gilt, wird von der zuständigen Landesregierung bestimmt. Sie gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und auch nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet werden.

Justizminister Buschmann hatte sich lange gegen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben gesperrt. Sein Referentenentwurf sieht nun höhere Anforderungen für die Begründung einer Mietpreisbremse vor. Eine Landesregierung soll „darlegen müssen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der Anspannung des Wohnungsmarkts in dem betreffenden Gebiet abzuhelfen“ – etwa durch die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen oder Nutzung von Nahverdichtungsmöglichkeiten – und weshalb es trotzdem erforderlich ist, das Gebiet als angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen.

Diese höheren Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine Mietpreisbremse einer verfassungsrechtlichen Kontrolle standhalte. Verwiesen wird auf das Bundesverfassungsgericht, das 2019 festgestellt hatte, dass die Mietpreisbremse in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Wohnungseigentümern eingreift.

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte die Mietpreisbremse erneut scharf – sie sei „kontraproduktiv“. Das Instrument werde die Lage auf dem Wohnungsmarkt „nochmal verschärfen“. Studien zeigten, dass eine „übermäßige Mietenregulierung“ einen deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebots zur Folge habe.

Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte, er sei „grundsätzlich extrem skeptisch“. Er begrüßte daher die geplanten verschärften Anforderungen. Der Mieterbund hingegen forderte Nachbesserungen. Dringend erforderlich sei etwa die Abschaffung aller Ausnahmen.

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