Datendiebe: Facebook-Nutzer können hoffen

von Redaktion

Karlsruhe – Nach einem Datendiebstahl bei Facebook können viele Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dafür ausreichen könnte. Dieser müsse nachgewiesen werden, nicht aber immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH erst später sprechen. Es ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren. Hintergrund ist ein Datenschutzvorfall: Im April 2021 hatten Unbekannte Daten von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern öffentlich im Internet verbreitet, die sie abgegriffen hatten, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche bei Facebook ausnutzten. Hiergegen hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus.
DPA

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