Varta: Klage in Karlsruhe

von Redaktion

Ellwangen – Angesichts der drohenden Enteignung der Varta-Kleinaktionäre haben einige Anteilseigner Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des Unternehmens verstoße gegen die Eigentumsgarantie, teilte die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) in München mit. Der Vorstand des angeschlagenen Unternehmens wollte sich nach Angaben eines Sprechers nicht zu der Klage äußern. Erfolgreich sind Verfassungsbeschwerden selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lag laut dem Gericht bei 1,66 Prozent.

Der Konzern aus dem schwäbischen Ellwangen strauchelt und will im Überlebenskampf die Altaktionäre aus dem Unternehmen drängen. In einem StaRUG-Verfahren können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden.

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