Bestehende Öl- und Gasheizungen haben 30 Jahre Bestandsschutz. Wenn sie kaputtgehen, kann man sie reparieren lassen. Für neue Heizungen gibt es Fördergelder, wenn sie umweltfreundlicher sind. Wie lange noch, ist unklar. © Rolf Poss, Imago
Berlin – Mehr Hauseigentümer beantragen die Förderung für den Einbau ökologischer Heizungen, und die Zusagen für staatliche Zuschüsse nehmen zu. Doch mit der bevorstehenden Bundestagswahl dürften einige Regelungen zur Gebäudesanierung und finanziellen Förderung auf den Prüfstand kommen. Welche Änderungen wann wirksam werden, ist bisher aber unklar.
Was lässt sich den politischen Äußerungen entnehmen?
CDU und CSU wollen das „Heizungsgesetz der Ampel zurücknehmen“, erklärt die Bundestagsfraktion in einem aktuellen Papier. Stattdessen spricht sich die Union für eine „Kombination aus schrittweiser Kohlendioxid-Bepreisung mit Sozialausgleich, verlässlicher Förderung und technologieoffener Ermöglichung“ aus – ohne allerdings zu konkretisieren, was das genau für die Zuschüsse bedeutet, die die öffentliche KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) momentan genehmigen. Für die SPD erklärte Bauministerin Klara Geywitz, das Heizungsgesetz „überarbeiten“ zu wollen, weil es zu kompliziert sei. Details nannte aber auch sie nicht. Vermutlich werden diese beiden Parteien die nächste Regierung stellen – falls sie zu wenige Stimmen bekommen, vielleicht mit Unterstützung der Grünen. Deren Spitzenkandidat Robert Habeck würde wohl an der bisherigen Förderung festhalten.
Wie ist die Lage im Bundeshaushalt?
Augenblicklich fließen die Zuschüsse, die KfW und Bafa genehmigen. Das sollte auch bis zum Ende dieses Jahres so bleiben, denn der Bundeshaushalt für 2024 ist beschlossen. Ab Januar 2025 setzt dann allerdings die vorläufige Haushaltsführung ein, da der Etat für das nächste Jahr nicht mehr fertig geworden ist. „Dieses Verfahren kommt oft zum Zug“, sagt Désirée Christofzik, Professorin für Finanzwissenschaft an der Uni Speyer. Basierend auf Artikel 111 des Grundgesetzes dürfen die alte Regierung und die Ministerien Geld ausgeben, um etwa „gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“ und „die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen“. Milliardensummen, die großen Teilen des Vorjahresbudgets entsprechen, fließen damit weiter. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat mehrfach betont, das Geld unter anderem für die Heizungsförderung sei auch 2025 vorhanden. Andererseits war sein Ministerium in den vergangenen Jahren daran beteiligt, Fördermaßnahmen plötzlich einzustellen, wenn die Mittel knapp wurden.
Was können Hausbesitzer tun?
Wer weiß, dass die Sanierung der Immobilie ansteht und die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung beisammen hat, für den könnte es womöglich sinnvoll sein, schnell zu handeln. Was man hat, hat man. Nach der Zusage der Förderung muss das Projekt auch nicht sofort realisiert werden. Vor übereiltem Handeln ist allerdings zu warnen: Denn die energetische Sanierung eines Hauses ist aufwendig, und sollte – um Erfolg zu haben – gut geplant werden. Wobei sich interessierte Immobilienbesitzer dann jedoch darauf einstellen müssen, dass die Förderung 2025 gekappt wird. Diese könnte sinken, weil die Union betont, mehr auf den steigenden Kohlendioxid-Preis als Anreiz zu setzen.
Was wird gefördert?
Unter anderem auf dem Gebäudeenergie-Gesetz fußt die Förderung für effiziente Gebäude. Aus diesem Milliarden-Programm können Hausbesitzer Zuschüsse beispielsweise für die Dämmung von Wohnhäusern, dreifach verglaste Fenster und Heizungen ohne Kohlendioxid-Ausstoß erhalten. Laut Wirtschaftsministerium belaufen sich die Zuschüsse auf „30 bis maximal 70 Prozent“ der Kosten, wobei die Summen gedeckelt sind. Neben Wärmepumpen fließen Fördermittel unter anderem für Hybridsysteme, also Kombinationen etwa von Erdgasbrennern und Wärmepumpen sowie Pellett-Anlagen, die Holz verfeuern oder Sonnenkollektoren und Stromdirektheizungen.
Was wird nicht gefördert?
Bestehende Öl- und Gasheizungen haben 30 Jahre Bestandsschutz. Wenn sie kaputtgehen, kann man sie reparieren lassen. Sollte die alte Anlage komplett und irreparabel ausfallen, dürfen vorläufig unter bestimmten Bedingungen auch noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Geld vom Staat gibt‘s dafür nicht.