Ärger für Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Nutzern seines Netzwerks könnten jeweils 100 Euro zustehen. © dpa
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Es geht dabei um die Entschädigung von Millionen Nutzern des Portals, weil das Unternehmen die Daten der Nutzer nicht ausreichend geschützt hat. Allein in Deutschland sind von einem Diebstahl der persönlichen Informationen bis zu sechs Millionen Kunden betroffen. „Mit der Sammelklage eröffnet der vzbv Millionen Facebook-Nutzer:innen einen Weg für eine Entschädigung in Folge des Datenlecks bei Facebook“, sagt Jutta Gurkmann, die den Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verband leitet.
Der Grund für die Klagewelle gegen die zum US-Konzern Meta gehörende Plattform geht bis ins Jahr 2021 zurück. Diebe haben Nutzerdaten geklaut und ins Netz gestellt. Dieses sogenannte Scraping kann für für die Betroffenen unangenehme Folgen haben. Sie werden zum Beispiel mit unerwünschten Werbemails oder unerlaubten Telefonanrufen belästigt. Für diese Unannehmlichkeiten fordern tausende Nutzer Schadenersatz. Neben dem vzbv und Einzelpersonen stehen auch auf Massenklagen spezialisierte Anwaltskanzleien in den Startlöchern. Die Kanzleien weisen darauf hin, dass mögliche Ansprüche am Jahresende verjähren.
Dieses Problem umgeht der Verband nun mithilfe einer Musterfeststellungsklage. „Die vzbv-Sammelklage hemmt die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahreswechsel“, erläutern die Verbraucherschützer. Ziel ist, das Gerichte den grundsätzlichen Anspruch der Kläger auf eine Entschädigung und auf deren Höhe feststellt. Damit können die Betroffenen ihr Recht leichter durchsetzen. Um welche Summe es für die Betroffenen geht, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November angedeutet. In einem höchstrichterlichen Urteil nannte das Gericht einen Betrag von 100 Euro als angemessen. Bei schweren Schäden kann der Anspruch durchaus höher ausfallen. Das hängt vom Einzelfall ab. Facebook-Nutzer können unter der Webadresse www.verbraucherzentrale.de prüfen lassen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Auch Internetkanzleien bieten eine kostenlose Prüfung an. Wer sich an der für Verbraucher kostenlosen Sammelklage beteiligen will, muss noch etwas Geduld aufbringen. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz ein Klageregister eröffnen, in das sich Kläger eintragen müssen. Mit der Eröffnung rechnen die Verbraucherzentralen im Januar. Wer sich lieber von einer Anwaltskanzlei vertreten lassen will, muss sich dagegen sputen, um einer Verjährung vorzubauen. Dort ist die Klage zwar auch kostenlos. Doch die Kanzleien beanspruchen im Erfolgsfall eine Provision. Von bis zu 50 Prozent ist die Rede.
Rechtlich gesehen geht es beim Datenklau um einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGO). Die Verordnung regelt, dass Unternehmen die persönlichen Informationen von Kunden gut schützen müssen. Gehen sie aufgrund eines unzureichenden Schutzes verloren, kann der Verlust einen Entschädigungsanspruch auslösen. Der BGH hat nun festgestellt, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Der Nachweis eines Missbrauchs von Daten, von einer verstärkten Belästigung durch Anrufe oder Mail muss nicht erfolgen. Interessant ist der Fall Facebook auch, weil auch bei anderen Unternehmen Daten abhandengekommen und womöglich missbraucht worden sind. Der BGH hat den Fall als Leitentscheidungsverfahren geführt. Experten erwarten, dass sich Richter bei ähnlich gelagerten Klagen am Urteil orientieren.