München – Die Anlegergemeinschaft SdK will den Sanierungsplan für den Batteriehersteller Varta vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Grund ist die im Zuge der Restrukturierung vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals auf null, die für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes bedeuten würde. Varta-Vorstandschef Michael Ostermann verteidigte das Restrukturierungsverfahren.
Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG, welches Krisenunternehmen Insolvenzverfahren ersparen soll. Hauptkritikpunkt der SdK ist, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor sie es wieder erhöhen. Die freien Aktionäre gehen dann leer aus. „Damit hat der Gesetzgeber faktisch eine Enteignung der Aktionäre ohne Entschädigung etabliert“, wirft die SdK dem Bund vor. Die Anlegergemeinschaft hatte bereits einmal Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Karlsruhe jedoch nicht annahm. Nachdem mittlerweile der Restrukturierungsplan vom Amtsgericht Stuttgart bestätigt wurde, plant die SdK eine erweiterte Verfassungsbeschwerde, wie Vorstandsmitglied Markus Kienle sagte.
Ostermann sagte zur Kritik der Aktionärsschützer: „Wir verstehen die Enttäuschung der Kleinaktionäre. Doch das StaRUG-Verfahren ist für Varta alternativlos. Es geht um 4000 Arbeitsplätze und um die Zukunft der Varta.“ Ohne das StaRUG würde ein massiver Schaden entstehen, nicht nur für Aktionäre.
DPA