Smarte Stromzähler ermöglichen effizienten Energieeinsatz. Stromfirmen müssen sie künftig anbieten. © Markus Scholz
Berlin/München – Die Wäsche waschen oder das E-Auto zuhause laden genau dann, wenn der Strom am günstigsten ist: Das ist die Idee hinter „dynamischen Stromtarifen“. Ab Jahresbeginn müssen alle Stromversorgerihren Kunden einen solchen Tarif anbieten.
Der Preis bei dynamischen Tarifen ist an den aktuellen Börsenstrompreis gekoppelt. Der Strompreis kann also stündlich oder täglich schwanken, abhängig von Angebot und Nachfrage an der Strombörse. Verbraucher können Strom zu Zeiten nutzen, in denen er günstiger ist.
Dynamische Strompreistarife können für Kunden sinnvoll sein, wenn sie über eine Möglichkeit verfügen, ihren Strombedarf in Zeiten zu verlagern, in denen sie Strom zu günstigeren Preisen beziehen können“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. „Folgendes ist zu bedenken: Bei dynamischen Tarifen tragen Verbraucher das Risiko teilweise stark schwankender Preise an der Strombörse selbst.“ Zuletzt hatten stark gestiegene Börsenstrompreise für Aufsehen gesorgt vor dem Hintergrund von „Dunkelflauten“ – wenn also wenig Wind weht und wenig Sonne scheint und somit wenig günstiger Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird.
Ein Sprecher des Stadtwerkeverbandes VKU sagte, dynamische Tarife könnten eine gute Wahl sein etwa für Besitzer von E-Autos, die ihre Autos flexibel laden können, oder für Besitzer von Wärmepumpen – „vereinfacht gesagt: für alle diejenigen, die ihren Stromverbrauch flexibel anpassen oder zeitlich verschieben können“. Der Strompreis direkt an der Strombörse habe aber mitunter starke Schwankungen. „Da bleiben fixe, mengenbasierte Tarife oft die risikoärmere Wahl.“
Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein „intelligentes Messsystem“ – das ist ein digitaler Stromzähler, der auch als Smart Meter bezeichnet wird. Dieser ermöglicht die Übermittlung aktueller Verbrauchsdaten. Verbraucher haben aber die Möglichkeit, den Einbau zu verlangen, ab 2025 muss der sogenannte Messstellenbetreiber diesen dann innerhalb von vier Monaten vornehmen.