Düsseldorf – In einem Rechtsstreit um Kaffeepreise mit Aldi Süd hat Tchibo eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage des Unternehmens gegen den Discounter ab (Az.: 14 d O 14/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kaffeeröster hatte Aldi Süd vorgeworfen, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffees seiner Eigenmarke Barissimo unter Einstandspreis und damit zu billig angeboten zu haben. Dies schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, Aldi verstoße gegen das Gesetz, hieß es. Tchibo wollte dem Discounter gerichtlich verbieten lassen, den Kaffee so günstig so verkaufen. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, sagte eine Gerichtssprecherin.