Teilerfolg gegen Amazon

von Redaktion

München/Düsseldorf – Nach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mit einer Sammelklage kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung bei Prime zugesprochen hatte, ohne die Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Verbraucherzentrale will nun mit der Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte. „Objektive Kriterien“ bei Preiserhöhungen? Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde.

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