Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Apple künftig einer verschärften Wettbewerbskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegt. Der iPhone-Konzern wehrt sich dagegen, dass die Wettbewerbshüter ihm 2023 eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ attestierten. Die Behörde könnte dem Unternehmen damit leichter bestimmte Geschäftspraktiken verbieten. Über Apples Beschwerde muss nun der Kartellsenat des BGH entscheiden (Az. KVB 61/23). Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind.