Gesetz gegen Netzüberlastung

von Redaktion

Kleine Solaranlagen werden zum Problem – weil die Netzbetreiber sie nicht steuern können. Die einfache Lösung ist ein Batteriespeicher im Keller. © Patrick Pleul/dpa

Berlin – Der Bundestag hat ein Energie-Paket mit mehreren Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und die Union auf die Vorhaben verständigt. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von wichtigen Beschlüssen für die Energiewende und die bessere Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz. „Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.“ Die Vorhaben müssen noch durch den Bundestag.

■ Photovoltaik

Das Stromnetz soll besser für den wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien gerüstet werden. Vor allem die Zahl der Photovoltaik (PV)-Anlagen ist unter der Habeck-Administration rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, die zu Engpässen im Netz führen könnten. Die treten auf, wenn mehr Strom erzeugt, als gebraucht wird. Dazu gibt es jetzt zwei Maßnahmen: Betreiber sollen bei negativen Börsenstrompreisen – die anzeigen, dass zu viel Strom im Netz ist – keine Förderung mehr erhalten. Das soll den Bürgern Anreize setzen, ihren Strom mit einem Batteriespeicher selbst zu verbrauchen. Zudem sollen die Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen, auch kleine Solaranlagen bei Netzengpässen abschalten zu können. Denn bei einem zu starken Strom-Überschuss könnte das Stromnetz lokal zusammenbrechen. Die Abschaltung ist heute nur bei größeren Kraftwerken möglich, weil kleinen Anlagen die digitale Schnittstelle fehlt. Die entgangenen Stunden sollen die Anlagenbetreiber nach der Förderdauer von 20 Jahren nachholen können.

Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, sprach von einem wichtigen Beitrag, um drohende Überlastungen der Stromnetze zu vermeiden. In der nächsten Legislaturperiode sei aber ein Paradigmenwechsel beim weiteren Erneuerbare-Energien-Zubau notwendig. „Der bisherige Ansatz zur Förderung der Erneuerbaren belohnt eine möglichst hohe Strom-Einspeisung. Zukünftig sollten gezielte Anreize für einen netzdienlichen Zubau sowie eine netzdienliche Fahrweise geschaffen werden.“ Das bedeutet: Windräder und Solaranlagen sollten dann und dort liefern, wo der Strom auch physisch gebraucht wird. Heute haben Investoren etwa wenig Anreize, Windkraft in Bayern zu installieren, obwohl der Strom dort dringend benötigt würde.

■ Digitale Stromzähler

Digitale Stromzähler, auch als Smart Meter bezeichnet, ermöglichen die Übermittlung aktueller Verbrauchsdaten. Dies ist die Voraussetzung sogenannter dynamischer Stromtarife. Verbraucher können Strom zu Zeiten nutzen, in denen er günstiger ist. Das gilt unter Experten als entscheidend, um ein grünes Stromsystem bezahlbar zu halten. Seit diesem Jahr haben Verbraucher einen Anspruch, dass der Netzbetreiber einen solchen Zähler in der Wohnung installiert. Die regulierten Kosten dafür sind jetzt aber deutlich erhöht worden. Verbraucherschützer kritisieren, dass dies die Akzeptanz der Geräte gefährde.

■ Bioenergie

Die Gesetzesänderungen sehen eine stärkere Förderung von Bioenergie vor. Die Ausschreibungsmenge soll steigen. Aus Sicht des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums verbessert das Bioenergiepaket die Zukunftsperspektive für viele Betreiber von Anlagen. Biogas könne günstigen Strom aus Wind und Sonne ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten beitragen. Das sind Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

■ Kraft-Wärme-Kopplung

Für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll es eine längere Fördermöglichkeit geben. Dabei geht es um Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Sie sollen auch dann gefördert werden können, wenn die Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht – vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt lag eine bestimmte Genehmigung schon vor. Bisher erlaubt das Gesetz die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach von einem wichtigen Schritt, ohne den ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht hätte.
dpa/mas

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