Braunschweig – Nach einem Betrug mithilfe von Telefon und App, bei dem knapp 7900 Euro gestohlen wurden, bekommt das Opfer keinen Schadenersatz von der Bank. Das Oberlandesgericht in Braunschweig begründete das nach Angaben vom Dienstag damit, dass die Bankkundin mehrere Vorgänge mit dem Push-TAN-Verfahren freigegeben hatte. Zuvor war sie von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Bank angerufen worden.
Er sagte, dass versucht worden sei, unberechtigt eine Kreditkarte anzumelden. Die Zahlung müsse per App gelöscht werden. Die Kundin folgte den Anweisungen des Betrügers und gab vier Vorgänge frei. Der Mann sagte ihr, dass ihr Konto zur Sicherheit gesperrt werde, sie aber weiter mit ihrer EC-Karte zahlen könne. Mit einer neu registrierten Kreditkarte wurden dann knapp 7900 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Die Bank wollte dafür nicht aufkommen, weil die Kundin grob fahrlässig gehandelt habe. So sah es auch das Landgericht Göttingen, an das sich die Frau daraufhin wandte. Es wies ihre Klage im Mai 2023 ab. Aus den Sicherheitshinweisen der Bank werde eindeutig klar, dass Mitarbeiter am Telefon nie dazu aufforderten, eine TAN zu nennen oder einen Auftrag per App freizugeben. Die Kundin legte Berufung beim Oberlandesgericht ein. Auch dort hatte sie aber keinen Erfolg.
AFP