Berlin – Ein Falschzitat, gegen dessen Verbreitung sich die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) seit Jahren wehrt, hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Es geht um die Frage, ob der Facebook-Mutterkonzern Meta sogenannte Memes mit dem Falschzitat selbstständig aufspüren und löschen muss. Bei der Verhandlung am BGH wurde deutlich, dass sich der Rechtsstreit wahrscheinlich noch lange hinziehen wird (Az. VI ZR 64/24).
Das Künast untergeschobene Zitat lautet: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Die Politikerin hatte diesen Satz nie gesagt. 2015 verbreiteten Nutzer auf Facebook das Falschzitat aber mit ihrem Bild als Meme. Seitdem wurde es auf der Plattform in unterschiedlichen Varianten und unter verschiedenen Internetadressen (URL) immer wieder hochgeladen und weiterverbreitet, teilweise mit Beschimpfungen in den Kommentaren.
Künast wies Meta auf mehrere Fundstellen des Falschzitats hin. Der Konzern löschte sie. Die vielen Memes, die mit anderer URL hochgeladen und geteilt wurden, blieben aber stehen. Im April 2021 reichte Künast Klage ein, um zu erreichen, dass diese falschen Zitate gesucht und gelöscht werden.
Ein Jahr später, im April 2022, gab das Landgericht Frankfurt der Politikerin Recht. Meta müsse das Meme in allen Varianten aufspüren und löschen, entschied es. Künast müsse dafür nicht auf jede einzelne kerngleiche Variante hinweisen und deren URL mitteilen. Das Gericht sprach Künast außerdem eine Entschädigung von 10 000 Euro zu, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Dieses OLG-Urteil wird nun vom BGH überprüft.