Karlsruhe – Im Kampf gegen bestimmte Inkassogebühren haben die Verbraucherzentralen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage eingefahren. Der BGH erklärte es für zulässig, dass eine Firma ein Schwesterunternehmen für das Eintreiben offener Rechnungen beauftragt und die Kosten dafür dem säumig
Dieser Artikel (ID: 2232908) ist am 20.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).