Kunde muss Inkasso zahlen

von Redaktion

Karlsruhe – Im Kampf gegen bestimmte Inkassogebühren haben die Verbraucherzentralen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage eingefahren. Der BGH erklärte es für zulässig, dass eine Firma ein Schwesterunternehmen für das Eintreiben offener Rechnungen beauftragt und die Kosten dafür dem säumigen Schuldner auferlegt. In solchen Fällen wird von Konzerninkasso gesprochen (Az. VIII ZR 138/23). Es ging um eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH, eine Tochter des Otto-Konzerns.

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