Verbraucher halten ihr Geld zusammen
Nürnberg – Die Konsumstimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bleibt trübe. Nach der neuesten Konsumklimastudie der Nürnberger Institute GfK und NIM waren die Einkommenserwartungen und die Anschaffungsneigung rückläufig. Auch die Sparneigung nahm demnach zu. „Seit Mitte des vergangenen Jahres stagniert das Konsumklima auf einem niedrigen Niveau“, teilte der NIM-Konsumexperte Rolf Bürkl mit. „Nach wie vor ist die Verunsicherung unter den Konsumenten groß und die Planungssicherheit fehlt.“
Apple-Aktionäre stehen zu Diversity-Initiative
Cupertino – In US-Konzernen werden gerade auf breiter Front Diversitäts-Programme zurückgefahren – doch Apples Aktionäre stehen weiter dazu. Auf der Hauptversammlung des iPhone-Konzerns wurde die Forderung abgelehnt, solche Aktivitäten aufzugeben. Apple-Chef Tim Cook kündigte zugleich an, dass ein veränderter rechtlicher Rahmen Anpassungen an den Initiativen für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion erforderlich machen könnte. Präsident Donald Trump und seine Regierung führen einen Feldzug gegen die Programme.
Kartellamt prüft Unicredit-Einstieg
Frankfurt – Die italienische Großbank Unicredit hat ihren Einstieg bei der Commerzbank beim Bundeskartellamt zur Prüfung eingereicht. Die Behörde untersuche die Auswirkungen eines Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung an der Commerzbank auf den Wettbewerb, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts. Die Unicredit hat demnach die Übernahme eines Anteils von bis zu 29,99 Prozent an Deutschlands zweitgrößter Privatbank angemeldet. Das Bundeskartellamt hat nun bis zu einem Monat Zeit für eine erste Phase der Untersuchung und bis zu vier weitere Monate für eine vertiefte Prüfung der Unicredit-Pläne.
Widerrufsbelehrung auch ohne Telefonnummer
Karlsruhe – Welche Angaben müssen bei Fernabsatzverträgen über Telefon, Mail oder Online-Shops in die Widerrufsbelehrung mit rein? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter die Lupe genommen. Eine Telefonnummer ist jedenfalls nicht zwingend erforderlich, wenn schon eine Postanschrift und E-Mail-Adresse angegeben werden, entschied das oberste deutsche Zivilgericht zu der Nichtzulassungsbeschwerde eines Verbrauchers, der einen Neuwagen gekauft hatte. Er wollte diesen zehn Monate nach der Übergabe zurückgeben und verwies darauf, dass in der Widerrufsbelehrung des Händlers keine Telefonnummer angegeben war.