EU prüft Aus für Verbrenner noch heuer

von Redaktion

Brüssel – Unter dem Druck drohender US-Zölle und der billigeren Konkurrenz aus China will die EU-Kommission europäische Autobauer bei den CO2-Vorgaben entlasten – und zugleich die Nachfrage nach Elektroautos ankurbeln. Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas stellte am Mittwoch in Brüssel entsprechende Pläne für die Auto- und Batteriebranche vor. Unter anderem will die Kommission den Herstellern mehr Zeit geben, um verschärfte CO2-Grenzwerte zu erfüllen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte einen solchen Schritt bereits als „Atempause“ für die Unternehmen in Aussicht gestellt. Um drohende Bußgelder zu vermeiden, sollen die Autobauer den CO2-Ausstoß ihrer Neuwagen aus dem laufenden Jahr mit den Werten der kommenden zwei Jahre verrechnen können. Wer die Grenzwerte in diesem Jahr verfehlt, könnte das also 2026 und 2027 noch ausgleichen. Dafür will die Kommission in den kommenden Wochen eine Gesetzesänderung vorschlagen, die im Anschluss das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Mitgliedsländer aushandeln müssen.

Die Verhandlungsführer könnten theoretisch weitere Änderungen an den Grenzwerten und sogar am Verbrenner-Aus für 2035 einbringen. Verkehrsminister Tzitzikostas stellte in Aussicht, dass das Verbrenner-Aus nicht erst im Jahr 2026, sondern noch heuer überprüft werden soll.

Die EU macht den Herstellern Vorgaben, wie viel Kohlendioxid die von ihnen abgesetzten Neuwagen im Schnitt höchstens ausstoßen dürfen. Für die Unternehmen gelten individuelle Werte, die in diesem Jahr gesunken sind und ab 2035 bei null liegen sollen – das ist das faktische Aus für neue Verbrenner-Pkw. Elektroautos gelten als emissionsfrei und helfen den Autobauern deshalb, ihren Durchschnittswert zu senken. Konzerne wie VW und Renault haben Probleme, die verschärften Abgasvorgaben zu erreichen. Sie hatten in Brüssel mehr Flexibilität gefordert, denn bei einem Verfehlen der EU-Ziele drohen hohe Bußgelder. Der Verband der Deutschen Autoindustrie setzt sich dafür ein, die Grenzwerte schrittweise einzuführen und für die kommenden Jahre abzuschwächen.

Artikel 9 von 11