IN KÜRZE

Neukunden dürfen nicht im Nachteil sein

Berlin – Höhere Gas-Preise für Neukunden in der Grundversorgung sind nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts unzulässig. Damit gab das Gericht einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen den Energiekonzern Gasag sta

Samstag, 8. November 2025

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