IN KÜRZE

von Redaktion

Neukunden dürfen nicht im Nachteil sein

Berlin – Höhere Gas-Preise für Neukunden in der Grundversorgung sind nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts unzulässig. Damit gab das Gericht einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen den Energiekonzern Gasag statt. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Gasag hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 deutlich höhere Preise von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden. Falls das Urteil rechtskräftig wird, können sich nach Angaben der Verbraucherzentrale hunderte an der Klage beteiligte Verbraucher darauf berufen und Geld zurückfordern.

BYD verkauft deutlich mehr E-Autos

Peking – Der chinesische Autobauer BYD hat im vergangenen Jahr mit einem kräftigen Verkaufsanstieg seinen Gewinn deutlich gesteigert. Unter dem Strich machte der Konzern mit 40,3 Milliarden Yuan (5,1 Mrd. Euro) rund ein Drittel mehr Gewinn. BYD verkaufte 4,25 Millionen Autos, davon 1,76 Millionen reine Elektroautos. In diesem Jahr will der chinesische Marktführer zwischen 5 und 6 Millionen Autos verkaufen.

Einstiegs-E-Audi aus Ingolstadt

Ingolstadt – Das geplante elektrische Einstiegsmodell von Audi soll von 2026 an in Ingolstadt gebaut werden. Das kündigte Vorstandschef Gernot Döllner in der „Süddeutschen Zeitung“ an. „Es wird ein Elektrofahrzeug in der Klasse, in der auch der A3 angesiedelt ist.“ Zuletzt hatte Audi einen Produktionsstart erst im Jahr 2027 geplant. Im April will Audi außerdem in China das erste Serienauto vorstellen, das dort mit dem Staatskonzern SAIC entwickelt wurde.

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