Gericht verbietet Adidas Werbung mit Klimaziel

von Redaktion

Herzogenaurach – Der Sportartikelhersteller Adidas hat mit seiner Aussage „Bis 2050 werden wir klimaneutral sein“ irreführend und unzulässig geworben. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, die das Gericht veröffentlichte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Adidas habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Der erweckte Eindruck, dass dies allein durch die Reduzierung von Emissionen möglich sein könnte, sei falsch. Tatsächlich wolle das Unternehmen den Erwerb von Kompensationszertifikaten zum Erreichen der Ziele einsetzen. Adidas erklärte, durch das Urteil ergebe sich für das Unternehmen kein Handlungsbedarf. Die strittige Aussage sei bereits seit August 2024 angepasst worden.

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