Klagen zulässig

von Redaktion

Karlsruhe – Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im „App-Zentrum“ für kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte.

Unklar war zunächst, ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche Verstöße vor Gericht vorgehen können. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Dieser bejahten eine Klagebefugnis der Verbraucherschützer. Entsprechend konnte die Frage heute auch in Karlsruhe abschließen geklärt werden (Az. I ZR 186/17).

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