VW-Prozess: Strafverfolger fordern Haft

von Redaktion

Braunschwaig – Fast zehn Jahre nach dem Auffliegen der Dieselmanipulationen bei Volkswagen will die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen für aus ihrer Sicht zentral Verantwortliche des Skandals. Für drei der vier Angeklagten reicht nach Überzeugung der Strafverfolger Bewährung nicht aus, wie sie in ihrem Schlussplädoyer deutlich machten. Die früheren Manager und Ingenieure seien des Betruges schuldig.

Einen langjährigen Leiter der VW-Antriebstechnik, einen Ex-Entwicklungschef der Kernmarke VW und einen früheren Hauptabteilungsleiter der Dieselmotoren-Entwicklung bezeichnete die Staatsanwaltschaft als Täter und forderte drei beziehungsweise vier Jahre Gefängnis. In einem ehemaligen Abteilungsleiter für die Diesel-Abgasreinigung sehen die Ankläger eher einen Gehilfen, der zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt werden sollte. Drei der Angeklagten seien für einen Schaden von 3,15 Milliarden Euro und 3,65 Millionen betroffene Autos verantwortlich. Weil der vierte später hinzukam, beschränken sich die Zahlen für ihn auf 1,14 Milliarden Euro und 1,49 Millionen betroffene Autos.

Artikel 8 von 11