EuGH entscheidet über Schnelladesäulen

von Redaktion

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute über Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen in Deutschland. Beim Oberlandesgericht Düsseldorf liegt eine Beschwerde des Ladesäulenbetreibers Fastned. Er bemängelt, dass Bau und Betrieb der Schnelllader auf Rastplätzen ohne Ausschreibung der Autobahn Tank und Rast GmbH und der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH übertragen wurden, welche den größten Teil der Raststätten betreiben (Az. C-452/23).
AFP

Artikel 9 von 10