Doch noch Bangen um die Baywa?

von Redaktion

Die Baywa-Zentrale in München: Der Konzern hat turbulente Monate hinter sich. Klappt das Sanierungsvorhaben, dürfte es bald ruhiger werden. © Jens Hartmann

München – Endlich gerettet! Das war die Botschaft, die der Baywa-Konzern in einer Ad-hoc-Mitteilung am 13. Mai verschickte. Zuvor hatte es eine Abstimmung am Nockherberg zum Sanierungsplan für den angeschlagenen Agrarriesen gegeben. Der habe „die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit erhalten“ und sei angenommen worden, teilte der Agrarriese direkt nach dem Votum mit. Nun sei „das finanzielle Fundament für den Sanierungsrahmen bis Ende 2028 gelegt“, sagte Baywa-Chef Frank Hiller. Doch nicht alle, die bei der Abstimmung dabei waren, teilen diese Ansicht: „Diese Mitteilung ist schlicht und einfach falsch“, sagt Aktionärsschützerin Daniela Bergdolt – und verweist darauf, dass eine Pleite des Agrarriesen theoretisch immer noch möglich ist.

Bei der Abstimmung am Nockherberg ging es darum, drei widerspenstige Gläubiger im Rahmen des Sanierungsverfahrens dazu zu zwingen, den Rettungsplan endlich zu akzeptieren. Der sieht unter anderem vor, dass die Gläubiger ihre Kredite bis 2028 strecken. 93 Prozent von ihnen hätten zugestimmt. „Es gab jedoch einen protokollierten Widerspruch, der das Verfahren noch kippen kann“, berichtet Bergdolt. Und von den Aktionären, die einer Kapitalerhöhung um rund 200 Millionen Euro zustimmen sollten, seien nur 64 Prozent vor Ort gewesen – ihrer Ansicht nach zu wenig. „Damit wurde die nötige Mehrheit verfehlt, was die anwesende Richterin auch so zu Protokoll gegeben hat“, sagt die Juristin von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Deshalb muss das Amtsgericht München erst entscheiden, ob der Plan angenommen ist oder nicht.“ Der Beschluss wird am 6. Juni verkündet.

1,2 Milliarden Verlust und Pleiterisiko

Das klingt wie eine juristische Feinheit, könnte aber gravierende Folgen haben. Das zeigt nicht zuletzt der Sanierungsplan selbst, den Aktionäre vor der Abstimmung anfordern konnten und der auch viele spannende Zahlen birgt. So soll die Baywa 2024 laut vorläufigen Schätzungen horrende 1,2 Milliarden Euro Verlust gemacht haben. Bisher war das nicht bekannt, da der Konzern wegen seiner Schieflage noch immer keinen testierten Abschluss für 2024 vorgelegt hat.

Erschreckend ist aber vor allem der Ausblick, den die Gutachter skizzieren, falls die Baywa im Votum oder vor Gericht mit dem Sanierungsplan scheitert. Das „maßgebliche Alternativszenario“ sei dann die „geordnete Insolvenz“, heißt es dort. Wohl innerhalb weniger Tage, spätestens aber Ende Juni wäre der Konzern demnach zahlungsunfähig. Im September würde das Insolvenzverfahren eingeleitet und der Konzern filetiert und Geschäftsteile verscherbelt. Etwa 3,2 Milliarden Euro würden so in die Kasse kommen, rechnen die Gutachter vor. Das würde nur reichen, um 49 Prozent der Forderungen der unbesicherten Gläubiger zu begleichen. Die 37 000 Aktionäre, unter ihnen sehr viele Kleinanleger, würden komplett leer ausgehen.

„Beruhigungspille für Banken und Börse“

Ob es wirklich so kommt? Das erwartet auch Bergdolt nicht, die übrigens auf dem Nockherberg im Namen vieler Aktionäre für den Plan gestimmt hatte. Auch sie hofft, dass die Baywa gut durch die Krise kommt – und sie lobt, dass die Münchner anders als Varta oder Leoni die Kleinanleger in der Sanierung verschonen. Doch: „Vor Gericht kann alles passieren“, warnt sie. „Es gibt keine Garantie, dass das Amtsgericht im Sinne der Baywa entscheidet.“ Sie wolle keine Schwarzmalerin sein, sagt die Juristin, trotzdem störe es sie, wenn der Konzern dem Gericht vorgreife. „Man hätte mit diesem Damoklesschwert transparenter umgehen müssen, statt den Banken und der Börse eine Beruhigungspille zu servieren.“

Bei der Baywa selbst kann man den Ärger der Aktionärsschützerin nicht nachvollziehen. Die hohe Zustimmungsrate bei der Abstimmung sei kursrelevant für die Baywa-Aktie gewesen, weshalb man sofort eine Ad-hoc-Meldung herausgeben musste, sagt ein Sprecher. Das werde bei Verfahren mit mehreren Entscheidungsterminen auch von der Finanzaufsicht so gefordert. Außerdem habe man in der Sofortmeldung ohnehin ausreichend auf den Gerichtsentscheid hingewiesen. „Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – München wird zeitnah erwartet“, steht dort.

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