Wenn Große gegen Kleine klagen

von Redaktion

Der Firmengründer bekam Post von Lacoste. Auch wenn sich die Krokodile nicht besonders ähnlich sehen, will der französische Konzern seine Markenrechte schützen. © Uli Deck, dpa

München – Eine Rauchwolke in Form eines kleinen Krokodils mit großen Glupschaugen, auf seinem Rücken fünf Broccoliröschen – das alles auf blauem oder blassgrünem Grund. Nie im Leben hätte Felix Huynh aus Mühlacker gedacht, dass er sich damit so großen Ärger einhandeln würde mit einer weltweit bekannten Marke. Der französische Konzern Lacoste, Markenzeichen grasgrünes Krokodil, hat den 36-jährigen Gründer der im Aufbau befindlichen Firma „Broccodile“ abmahnen lassen. Obwohl, wie jedenfalls Huynh es sieht, der Entwurf dem berühmten Lacoste-Krokodil in keiner Weise ähnelt. „Ich dachte, das ist ein Scherz.“

Über 5000 Euro sollte er zunächst bezahlen, berichtet Huynh, der Streitwert liege bei rund 500 000 Euro. Außerdem sollte er die zuvor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke „Broccodile“, unter der er T-shirts oder Produkte zum Cannabis-Konsum in einem Webshop vertreiben möchte, löschen. Beides tat er nicht. Nun steht eine Klage im Raum, befürchtet er.

Huynh geht es wie so manchem kleinen Unternehmer. Denn dass große und finanzstarke Unternehmen kleine Firmen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Markenrechtsverletzungen abmahnen, ist Alltag – und auch wichtig für Inhaber bekannter Marken, wie Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erläutert. Diese müssten ihre Marken grundsätzlich aktiv verteidigen und verhindern, dass sie verwässert würden. „In Einzelfällen wird dann sicher auch übers Ziel hinausgeschossen“, sagt er.

Leidvoll hatte das ein anderes kleines Unternehmen erfahren: Die Stuttgarter Firma Selva Negra Spirits geriet ungewollt in Clinch mit dem Kräuterlikörhersteller Jägermeister. Vor etwa drei Jahren flatterte den beiden Jungunternehmern Sebastian Dresel und Laurin Lehmann eine Abmahnung ins Haus, weil ihre Firma einen Agavenschnaps mit einem Hirschgeweih-Logo vertrieb. Streitwert rund 250 000 Euro.

Rechtsstreitigkeiten seien für kleine Unternehmen natürlich häufig mit nicht stemmbaren Kosten verbunden, sagt Patentanwalt Alexander Bulling, der an der Universität Stuttgart lehrt. Für Selva Negra Spirits ging die Sache gut aus – nach langem Warten. Kürzlich entschied das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) zugunsten der Stuttgarter und betonte, „dass die bloße Darstellung eines Hirschs oder einer hirschähnlichen Figur nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung darstellt“, wie Dresel erzählt.

So mancher Markenstreit, bei dem kleinere Unternehmen gegen große Firmen Erfolg hatten, machte in den letzten Jahren Schlagzeilen: So setzte sich vor dem OLG Hamburg nach jahrelangem Rechtsstreit eine schwäbische Spielzeugfirma durch, die ein gelbes Dreieck auf ihre Spielzeugbagger geklebt hatte, das dem Logo des amerikanischen Baumaschinenkonzerns Caterpillar ähnelte. Der Elektronik-Gigant Apple zog einst gegen ein kleines Bonner Café zu Felde, das einen Kinderkopf in einen Apfel eingebettet hatte, zog seinen Widerspruch dann aber zurück.

Es kann aber auch anders kommen: Lacoste etwa gewann im Jahr 2015 vor dem EU-Gericht gegen eine polnische Firma mit Kaiman als Logo. Auch wenn sich dessen Schwanz nach unten biege, während der des Lacoste-Krokodils nach oben zeigt, sei die Verwechslungsgefahr zu groß, befand das Gericht.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt kommt es indes immer seltener zu Widersprüchen von Rechteinhabern älterer Marken gegen die Eintragung einer neuen. Das liege zum einen daran, dass sich die Recherchemöglichkeiten nach eingetragenen Marken verbessert habe, erklärt ein Sprecher. Zum anderen klärten Markeninhaber Konflikte auch schon früh im Vorfeld. Im vergangenen Jahr seien fast 50 000 Marken eingetragen worden. Davon seien rund 2200 mit einem Widerspruch angegriffen worden, sagte er. DPA

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