IN KÜRZE

von Redaktion

Die Bezeichnung Champagner ist geschützt. © Pedersen/dpa

Weg frei für Industriestrom

Brüssel – Der Weg für einen Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen ist frei. Mit einem neuen Beihilferahmen erlaubt die EU-Kommission künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken. „Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt“, sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Die Subventionen sollen energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen für eine Übergangszeit unterstützen.

Vorwürfe gegen Bezahlfirma Payone

Berlin – Der Zahlungsdienstleister Payone sieht sich mit Vorwürfen wegen „Schmuddelgeschäften“ mit Anbietern von Dating- oder Pornoseiten konfrontiert. Über Jahre soll der Spezialist für digitale Zahlungen systematisch mit zweifelhaften Geschäftspartnern zusammengearbeitet haben und dabei gesetzliche Vorgaben zur Geldwäscheprävention missachtet haben. Das berichtet der „Spiegel“. Payone wickelt Zahlungen von Privatleuten an der Ladenkasse und in Onlineshops ab. Die Sparkassen-Finanzgruppe hält über den Deutschen Sparkassen Verlag (DSV) 40 Prozent an dem Unternehmen mit Sitz in Frankfurt, Mehrheitsgesellschafterin ist mit 60 Prozent die französische Worldline.

Robotaxis offenbar außer Kontrolle

Austin – Zwei Tage nach dem viel beworbenen Start von Tesla-Robotaxis in den USA droht dem Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk Ungemach. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA erklärte, sie gehe zahlreichen Beschwerden über die selbstfahrenden Taxis nach. In Onlinediensten veröffentlichten Nutzer daraufhin Videos von Robotaxis, die plötzlich auf der Straße stehen bleiben, unvermittelt Gas geben oder die Spur wechseln.

Markenstreit über Champagner

Brüssel – In einem europäischen Markenstreit über Champagner haben französische Branchenverbände vor dem Gericht der Europäischen Union einen Erfolg erzielt. Die italienische Firma Nero Lifestyle darf „Nero Champagne“ demnach nicht als Marke für Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung eintragen lassen. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung dürfen Lebensmittel tragen, die aus bestimmten Regionen stammen; die Herkunft muss ihre Eigenschaften wesentlich beeinflussen (Az. T-239/23).

Artikel 8 von 11