VW-Verfahren vorerst eingestellt

von Redaktion

Angeklagter Winterkorn nicht verhandlungsfähig

Braunschweig – Der einstige „Mr. Volkswagen“ ist langfristig erkrankt und verhandlungsunfähig: Angesichts des schlechten Gesundheitszustands von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn ist das Strafverfahren zur Dieselaffäre deswegen vorläufig eingestellt. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer sehe in der andauernden Erkrankung ein vorübergehendes Verfahrenshindernis, teilte das Landgericht Braunschweig mit.

Der mittlerweile 78-jährige Winterkorn gilt laut Gericht weiter als verhandlungsunfähig. Es ist damit völlig offen, ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann. Mit dem aktuellen Beschluss wird aber eher ein juristischer Schritt der Strafprozessordnung dokumentiert. Weder der Gesundheitszustand Winterkorns noch die Perspektive für den Strafprozess muss sich dadurch geändert haben.

Winterkorn war VW-Konzernboss, als im September 2015 der Skandal um Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos durch die US-Umweltbehörde EPA bekannt wurde. Kurz zuvor hatte VW in den USA falsche Testergebnisse eingeräumt. Winterkorn trat wenige Tage später zurück und der Autobauer schlitterte in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte. Seitdem gilt Winterkorn als Schlüsselfigur des Dieselskandals.

Der Ex-Vorstand betonte aber stets, dass er mit seinem Rücktritt zwar die politische Verantwortung übernehme, strafrechtlich relevantes Verhalten aber zurückweise. In dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig werden ihm gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die Dieselaffäre hat den Autobauer nach eigenen Angaben etwa 33 Milliarden Euro gekostet und eine riesige Prozessflut ausgelöst, die längst nicht vollständig abgearbeitet ist. Allein der Versuch, die Rolle Winterkorns zu juristisch zu bewerten, zieht sich seit Jahren. DPA

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